Home  »  Meldung vom 16.06.2023  »  Dr. Watson\'s Cassis Pastilles von Coop-Gruppe Genossenschaft

Bildmarke Dr. Watson\'s Cassis Pastilles von Coop-Gruppe ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.04.1995

Bildmarke 2P-415703

Details zur Marke Dr. Watson\'s Cassis Pastilles ((fig.))

Gesuch Nr.

09261/1993

Bildmarke

Dr. Watson\'s Cassis Pastilles ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.03.1995

Hinterlegungs­datum

20.07.1993

Eintragsänderung

18.04.1995

Ablauf Schutzfrist

20.07.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 74 vom 18.04.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Coop-Gruppe Genossenschaft
Thiersteinerallee 12
4053 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Pastillen und Bonbons; Cassis enthaltend, reich an Vitamin C und ohne Zucker.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Dr. Watson\'s Cassis Pastilles ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-415703 gehört zu der Bildmarke «-» von Coop-Gruppe Genossenschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-415703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juni 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-415703 gehört dem Inhaber Coop-Gruppe Genossenschaft Thiersteinerallee 12, 4053 Basel CH. Der Inhaber Coop-Gruppe Genossenschaft hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Dr. Watson\'s Cassis Pastilles ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Dr. Watson\'s Cassis Pastilles ((fig.)), eingetragen durch Coop-Gruppe Genossenschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.