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Bildmarke OPTICAL IMAGE STABILIZER von Canon Kabushiki ...


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.03.1995

Bildmarke 2P-415432

Details zur Marke OPTICAL IMAGE STABILIZER ((fig.))

Gesuch Nr.

09466/1993

Bildmarke

OPTICAL IMAGE STABILIZER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

28.02.1995

Hinterlegungs­datum

29.07.1993

Eintragsänderung

29.03.1995

Ablauf Schutzfrist

29.07.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 62 vom 29.03.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

Canon Kabushiki Kaisha
30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Wissenschaftliche, elektrische, elektronische, fotografische und Filmapparate und -instrumente; Geräte zur Aufzeichnung, Uebertragung und Wiedergabe von Ton und Bild, insbesondere 8mm Video Camcorder; Magnetaufzeichnungsträger.

Zusammenfassung zum Markeneintrag OPTICAL IMAGE STABILIZER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-415432 gehört zu der Bildmarke «-» von Canon Kabushiki Kaisha. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-415432 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-415432 gehört dem Inhaber Canon Kabushiki Kaisha 30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku, Tokyo JP. Canon Kabushiki Kaisha wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke OPTICAL IMAGE STABILIZER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke OPTICAL IMAGE STABILIZER ((fig.)), eingetragen durch Canon Kabushiki Kaisha, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.