Home  »  Meldung vom 17.05.2023  »  Marke UTILIS von Utilis AG

Wortmarke UTILIS von Utilis AG - Markeneintrag Nr. 2P-415368


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.03.1995



Details zur Marke UTILIS

Gesuch Nr.

09230/1993

Wortmarke

UTILIS

Eintrag ins Markenregister

23.02.1995

Hinterlegungs­datum

19.07.1993

Eintragsänderung

27.03.1995

Ablauf Schutzfrist

19.07.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 60 vom 27.03.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8, 9

Inhaber

Utilis AG
Kreuzlingerstrasse 22
8555 Müllheim Dorf CH
 

Vertreter

Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich)
Beethovenstrasse 49, Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Vorrichtung für Werkzeugmaschinen nämlich Schneidplatten und Schneidplattenhalter zu Drehstählen, Fräsen und Hobelmesser.

Klasse 8

Handbetätigte Werkzeuge, Werkzeughalter, Drehstahlhalter.

Klasse 9

Elektrooptische Geräte für die Einstellung von spanabhebenden Werkzeugen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag UTILIS

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-415368 gehört zu der Wortmarke «UTILIS» von Utilis AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-415368 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-415368 gehört dem Inhaber Utilis AG Kreuzlingerstrasse 22, 8555 Müllheim Dorf CH. Utilis AG wird vertreten durch Keller Schneider Patent- und Markenanwälte AG (Zürich) Beethovenstrasse 49, Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke UTILIS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke UTILIS, eingetragen durch Utilis AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.