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Bildmarke K Banca Chantunala von Verband Schweizerischer ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.03.1995

Bildmarke 2P-415199

Details zur Marke K Banca Chantunala ((fig.))

Gesuch Nr.

08195/1993

Bildmarke

K Banca Chantunala ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.02.1995

Hinterlegungs­datum

17.06.1993

Eintragsänderung

16.03.1995

Ablauf Schutzfrist

17.06.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 53 vom 16.03.1995

Nizza-Klassifikation Nr.

36

Inhaber

Verband Schweizerischer Kantonalbanken
Wallstrasse 8
4051 Basel CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Alle Dienstleistungen im Finanzwesen und bei der Abwicklung von Geldgeschäften.



Zusammenfassung zum Markeneintrag K Banca Chantunala ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-415199 gehört zu der Bildmarke «-» von Verband Schweizerischer Kantonalbanken. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-415199 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juni 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-415199 gehört dem Inhaber Verband Schweizerischer Kantonalbanken Wallstrasse 8, 4051 Basel CH. Verband Schweizerischer Kantonalbanken wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke K Banca Chantunala ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke K Banca Chantunala ((fig.)), eingetragen durch Verband Schweizerischer Kantonalbanken, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.