Home  »  Meldung vom 27.10.2023  »  Marke SWISSTRADE von Verband SWISS EXPORT

Wortmarke SWISSTRADE von Verband SWISS EXPORT - ... 2P-412436


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.10.1994



Details zur Marke SWISSTRADE

Gesuch Nr.

06029/1993

Wortmarke

SWISSTRADE

Eintrag ins Markenregister

12.09.1994

Hinterlegungs­datum

01.04.1993

Eintragsänderung

28.10.1994

Ablauf Schutzfrist

01.04.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 210 vom 28.10.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

26.10.2023

Inhaber

Verband SWISS EXPORT
Staffelstrasse 8
8045 Zürich CH
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Dienstleistungen im Bereich der Exportförderung, insbesondere Werbung für Schweizer Produkte, Vermittlung von Geschäftspartnern.

Klasse 41

Publikation von Handbüchern, Berichten, Informationen und Magazinen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SWISSTRADE

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-412436 gehört zu der Wortmarke «SWISSTRADE» von Verband SWISS EXPORT. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-412436 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Oktober 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-412436 gehört dem Inhaber Verband SWISS EXPORT Staffelstrasse 8, 8045 Zürich CH. Verband SWISS EXPORT wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke SWISSTRADE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SWISSTRADE, eingetragen durch Verband SWISS EXPORT, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.