Home  »  Meldung vom 17.03.2023  »  Marke KRÄUTERBERG von Underberg AG

Wortmarke KRÄUTERBERG von Underberg AG - Markeneintrag Nr. 2P-409080


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.04.1994



Details zur Marke KRÄUTERBERG

Gesuch Nr.

09625/1993

Wortmarke

KRÄUTERBERG

Eintrag ins Markenregister

10.03.1994

Hinterlegungs­datum

10.09.1993

Eintragsänderung

07.04.1994

Ablauf Schutzfrist

10.09.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 07.04.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32, 33

Inhaber

Underberg AG
Industriestrasse 31
8305 Dietlikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Milchprodukte, nämlich Käse, Joghurt, alle Waren Kräuter enthaltend.

Klasse 30

Kräutertee, Kräuterbonbons; Gewürze, Zuckerwaren, nichtmedizinische Süsswaren, nämlich Dragées, Gummi-Süsswaren, Kaugummi, Kaubonbons, alle Waren Kräuter enthaltend.

Klasse 32

Alkoholfreie Getränke, Tafelwässer, alle Waren Kräuter enthaltend.

Klasse 33

Kräuter-Spirituosen; Kräuterliköre, Kräuterwein.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KRÄUTERBERG

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-409080 gehört zu der Wortmarke «KRÄUTERBERG» von Underberg AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-409080 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. März 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-409080 gehört dem Inhaber Underberg AG Industriestrasse 31, 8305 Dietlikon CH. Der Inhaber Underberg AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KRÄUTERBERG mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KRÄUTERBERG, eingetragen durch Underberg AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.