Home  »  Meldung vom 19.05.2023  »  Marke MAZOUT ECO PLUS MIGROL von Migros-Genossenschafts-Bund

MAZOUT ECO PLUS MIGROL (2P-409051)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.04.1994



Details zur Marke MAZOUT ECO PLUS MIGROL

Gesuch Nr.

08461/1993

Wortmarke

MAZOUT ECO PLUS MIGROL

Eintrag ins Markenregister

07.03.1994

Hinterlegungs­datum

23.06.1993

Eintragsänderung

07.04.1994

Ablauf Schutzfrist

23.06.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 67 vom 07.04.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

4

Inhaber

Migros-Genossenschafts-Bund
Limmatstrasse 152
8005 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 4

Technische Oele und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschliesslich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen, Dochte.



Zusammenfassung zum Markeneintrag MAZOUT ECO PLUS MIGROL

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-409051 gehört zu der Wortmarke «MAZOUT ECO PLUS MIGROL» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-409051 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. Mai 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-409051 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke MAZOUT ECO PLUS MIGROL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MAZOUT ECO PLUS MIGROL, eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.