Home  »  Meldung vom 12.09.2023  »  Marke CALPEX von BRUGG Rohrsystem AG

Wortmarke CALPEX von BRUGG Rohrsystem AG - Markeneintrag Nr. 2P-407505


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 19.01.1994



Details zur Marke CALPEX

Gesuch Nr.

11152/1993

Wortmarke

CALPEX

Eintrag ins Markenregister

09.12.1993

Hinterlegungs­datum

19.10.1993

Eintragsänderung

19.01.1994

Ablauf Schutzfrist

19.10.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 13 vom 19.01.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 21

Inhaber

BRUGG Rohrsystem AG
Industriestrasse 39
5314 Kleindöttingen CH
 

Vertreter

Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte
Schwäntenmos 14
8126 Zumikon CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Isolierte, flexible Rohrleitungen und Zubehör, nämlich Anschlussverbindungen und Muffen aus Metall und/oder Kunststoff.



Zusammenfassung zum Markeneintrag CALPEX

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-407505 gehört zu der Wortmarke «CALPEX» von BRUGG Rohrsystem AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-407505 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-407505 gehört dem Inhaber BRUGG Rohrsystem AG Industriestrasse 39, 5314 Kleindöttingen CH. BRUGG Rohrsystem AG wird vertreten durch Troesch Scheidegger Werner AG, Patent- und Markenanwälte Schwäntenmos 14, 8126 Zumikon CH.


Marke CALPEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CALPEX, eingetragen durch BRUGG Rohrsystem AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.