Home  »  Meldung vom 11.03.2024  »  Marke FABIO von S. Fassbind AG

Wortmarke FABIO von S. Fassbind AG - Markeneintrag Nr. 2P-407181


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.01.1994



Details zur Marke FABIO

Gesuch Nr.

09222/1993

Wortmarke

FABIO

Eintrag ins Markenregister

26.11.1993

Hinterlegungs­datum

12.08.1993

Eintragsänderung

11.01.1994

Ablauf Schutzfrist

12.08.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 7 vom 11.01.1994

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

08.03.2024

Inhaber

S. Fassbind AG
Poststrasse 7
6414 Oberarth CH
 

Vertreter

Dr. Daniel Alder,Kellerhals Anwälte
Rämistrasse 5
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken, alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).



Zusammenfassung zum Markeneintrag FABIO

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-407181 gehört zu der Wortmarke «FABIO» von S. Fassbind AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-407181 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. März 2024 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-407181 gehört dem Inhaber S. Fassbind AG Poststrasse 7, 6414 Oberarth CH. S. Fassbind AG wird vertreten durch Dr. Daniel Alder,Kellerhals Anwälte Rämistrasse 5, 8024 Zürich CH.


Marke FABIO mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FABIO, eingetragen durch S. Fassbind AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.