Details zur Marke Joh. Künzle Pfr. ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
02953/1988
Bildmarke
Joh. Künzle Pfr. ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
16.06.1988
Hinterlegungsdatum
28.04.1988
Eintragsänderung
01.08.1988
Ablauf Schutzfrist
28.04.2028
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 176 vom 01.08.1988
Nizza-Klassifikation Nr.
3, 5, 16, 30
Inhaber
Vertreter
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 3
Nach den Rezepten und Angaben von Kräuterpfarrer Joh. Künzle hergestellte Produkte, nämlich Arzneien, pharmazeutische Produkte und kosmetische Produkte, auch solche auf Pflanzenbasis; Kräutertee, Kraftwein, Produkte für die Pflege der Zähne und des Haares; Nahrungsmittel, nämlich Kaffee und Kaffeezusätze, Bonbons, Schokoladen, diätetische Nährmittel; Bücher, Kalender, Broschüren, Zeitschriften.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Joh. Künzle Pfr. ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 2P-362094 gehört zu der Bildmarke «-» von Tentan AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-362094 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Juli 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 2P-362094 gehört dem Inhaber Tentan AG Dellenbodenweg 8, 4452 Itingen CH. Tentan AG wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.
Marke Joh. Künzle Pfr. ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Joh. Künzle Pfr. ((fig.)), eingetragen durch Tentan AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
BL (Kanton Markeninhaber)
