Home  »  Meldung vom 27.07.2017  »  Marke RUEBEX von Omya (Schweiz) AG,AGRO

Wortmarke RUEBEX von Omya (Schweiz) AG,AGRO - Markeneintrag ... 2P-359125


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.04.1988



Details zur Marke RUEBEX

Gesuch Nr.

08382/1987

Wortmarke

RUEBEX

Eintrag ins Markenregister

15.02.1988

Hinterlegungs­datum

21.12.1987

Eintragsänderung

07.04.1988

Ablauf Schutzfrist

21.12.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 79 vom 07.04.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

Omya (Schweiz) AG,AGRO
Baslerstrasse 42
4665 Oftringen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoff für gewerbliche Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RUEBEX

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-359125 gehört zu der Wortmarke «RUEBEX» von Omya (Schweiz) AG,AGRO. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-359125 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juli 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-359125 gehört dem Inhaber Omya (Schweiz) AG,AGRO Baslerstrasse 42, 4665 Oftringen CH. Der Inhaber Omya (Schweiz) AG,AGRO hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RUEBEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RUEBEX, eingetragen durch Omya (Schweiz) AG,AGRO, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.