Home  »  Meldung vom 27.02.2017  »  Marke MINER von Miner Enterprises, Inc.

Wortmarke MINER von Miner Enterprises, Inc. - Markeneintrag ... 2P-357288


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 20.01.1988



Details zur Marke MINER

Gesuch Nr.

05668/1987

Wortmarke

MINER

Eintrag ins Markenregister

09.12.1987

Hinterlegungs­datum

30.08.1987

Eintragsänderung

20.01.1988

Ablauf Schutzfrist

30.08.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 15 vom 20.01.1988

Nizza-Klassifikation Nr.

12

Inhaber

Miner Enterprises, Inc.
1200 East State Street
Geneva (IL) US
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeugbestandteile, einschliesslich Stossdämpfer, Puffer, Handbremsen, Türverschlüsse und Schliesseinrichtungen, Gummieinlagen und Gummipolster zum Dämpfen von Stössen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag MINER

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-357288 gehört zu der Wortmarke «MINER» von Miner Enterprises, Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-357288 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Februar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-357288 gehört dem Inhaber Miner Enterprises, Inc. 1200 East State Street, Geneva (IL) US. Miner Enterprises, Inc. wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke MINER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke MINER, eingetragen durch Miner Enterprises, Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.