Home  »  Meldung vom 01.12.2016  »  Marke SPECFLEX von The Dow Chemical Company

Wortmarke SPECFLEX von The Dow Chemical Company - ... 2P-351962


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.04.1987



Details zur Marke SPECFLEX

Gesuch Nr.

06675/1986

Wortmarke

SPECFLEX

Eintrag ins Markenregister

19.03.1987

Hinterlegungs­datum

17.02.1987

Eintragsänderung

22.04.1987

Ablauf Schutzfrist

17.02.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 90 vom 22.04.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

The Dow Chemical Company
Midland (MI)
Midland (MI) US
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Zusammensetzungen zur Weiterverarbeitung in Kunststoffe; synthetische Harze zur Weiterverarbeitung; Klebstoffe für industrielle Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SPECFLEX

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-351962 gehört zu der Wortmarke «SPECFLEX» von The Dow Chemical Company. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-351962 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-351962 gehört dem Inhaber The Dow Chemical Company Midland (MI), Midland (MI) US. The Dow Chemical Company wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke SPECFLEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SPECFLEX, eingetragen durch The Dow Chemical Company, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.