Home  »  Meldung vom 06.05.2016  »  Marke COE-PAK von GC America Inc.

Wortmarke COE-PAK von GC America Inc. - Markeneintrag Nr. 2P-351673


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 04.04.1987



Details zur Marke COE-PAK

Gesuch Nr.

03505/1986

Wortmarke

COE-PAK

Eintrag ins Markenregister

03.03.1987

Hinterlegungs­datum

03.06.1986

Eintragsänderung

04.04.1987

Ablauf Schutzfrist

03.06.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 78 vom 04.04.1987

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

GC America Inc.
3737 W. 127th Street
Chicago (IL) US
 

Vertreter

BOHEST AG
Holbeinstrasse 36-38
4051 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Substanzen und Erzeugnisse für die Gesundheitspflege; Pflaster; Verbandmaterial; Zahnfüllmittel; Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Präparate zur Behandlung von Zahnfäulnis; Präparate und Substanzen für zahnärztliche Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag COE-PAK

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-351673 gehört zu der Wortmarke «COE-PAK» von GC America Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-351673 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Mai 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-351673 gehört dem Inhaber GC America Inc. 3737 W. 127th Street, Chicago (IL) US. GC America Inc. wird vertreten durch BOHEST AG Holbeinstrasse 36-38, 4051 Basel CH.


Marke COE-PAK mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke COE-PAK, eingetragen durch GC America Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.