Home  »  Meldung vom 26.01.2022  »  Marke BANFI von Bayer Consumer Care AG

Wortmarke BANFI von Bayer Consumer Care AG - Markeneintrag ... 2P-346962


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.08.1986



Details zur Marke BANFI

Gesuch Nr.

03351/1986

Wortmarke

BANFI

Eintrag ins Markenregister

09.07.1986

Hinterlegungs­datum

28.05.1986

Eintragsänderung

14.08.1986

Ablauf Schutzfrist

28.05.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 187 vom 14.08.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

3, 5

Inhaber

Bayer Consumer Care AG
Peter Merian-Str. 84
4052 Basel CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Seifen, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; pharmazeutische und veterinär-medizinische Präparate.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BANFI

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-346962 gehört zu der Wortmarke «BANFI» von Bayer Consumer Care AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-346962 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Januar 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-346962 gehört dem Inhaber Bayer Consumer Care AG Peter Merian-Str. 84, 4052 Basel CH. Bayer Consumer Care AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke BANFI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BANFI, eingetragen durch Bayer Consumer Care AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.