Home  »  Meldung vom 24.03.2016  »  Marke BACH-BLUETEN-KONZENTRATE von Bach Flower Remedies Limited

BACH-BLUETEN-KONZENTRATE (2P-346059)


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.07.1986



Details zur Marke BACH-BLUETEN-KONZENTRATE

Gesuch Nr.

01857/1986

Wortmarke

BACH-BLUETEN-KONZENTRATE

Eintrag ins Markenregister

09.06.1986

Hinterlegungs­datum

27.03.1986

Eintragsänderung

11.07.1986

Ablauf Schutzfrist

27.03.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 158 vom 11.07.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Bach Flower Remedies Limited
5, Endeavour Way, Wimbledon
London SW19 9UH GB
 

Vertreter

WEINMANN ZIMMERLI
Carmenstrasse 28
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Präparate für die Gesundheitspflege.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BACH-BLUETEN-KONZENTRATE

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-346059 gehört zu der Wortmarke «BACH-BLUETEN-KONZENTRATE» von Bach Flower Remedies Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-346059 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. März 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-346059 gehört dem Inhaber Bach Flower Remedies Limited 5, Endeavour Way, Wimbledon, London SW19 9UH GB. Bach Flower Remedies Limited wird vertreten durch WEINMANN ZIMMERLI Carmenstrasse 28, 8032 Zürich CH.


Marke BACH-BLUETEN-KONZENTRATE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BACH-BLUETEN-KONZENTRATE, eingetragen durch Bach Flower Remedies Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.