Home  »  Meldung vom 10.05.2017  »  Marke JOHNNIE WALKER von Diageo Brands B.V.

Wortmarke JOHNNIE WALKER von Diageo Brands B.V. - ... 2P-344216


Land des Markeninhabers: Niederlande  NL (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.04.1986



Details zur Marke JOHNNIE WALKER

Gesuch Nr.

07931/1985

Wortmarke

JOHNNIE WALKER

Eintrag ins Markenregister

24.03.1986

Hinterlegungs­datum

31.12.1985

Eintragsänderung

28.04.1986

Ablauf Schutzfrist

31.12.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 96 vom 28.04.1986

Nizza-Klassifikation Nr.

30, 33

Inhaber

Diageo Brands B.V.
Molenwerf 10-12
1014 BG Amsterdam NL
 

Vertreter

Lenz & Staehelin
Brandschenkestrasse 24
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kakaohaltige Produkte, nämlich Schokolade, Pralinen und Konfekt; Zuckerwerk; feine Backwaren und Konditorwaren, auch im gefrorenen Zustand; Likör, insbesondere Schokoladenlikör.

Zusammenfassung zum Markeneintrag JOHNNIE WALKER

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-344216 gehört zu der Wortmarke «JOHNNIE WALKER» von Diageo Brands B.V.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-344216 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Mai 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-344216 gehört dem Inhaber Diageo Brands B.V. Molenwerf 10-12, 1014 BG Amsterdam NL. Diageo Brands B.V. wird vertreten durch Lenz & Staehelin Brandschenkestrasse 24, 8027 Zürich CH.


Marke JOHNNIE WALKER mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke JOHNNIE WALKER, eingetragen durch Diageo Brands B.V., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.