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Wortmarke RIVI von Rivella Aktiengesellschaft - ... 2P-339510


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.08.1985



Details zur Marke RIVI

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02806/1985

Wortmarke

RIVI

Eintrag ins Markenregister

08.07.1985

Hinterlegungs­datum

06.05.1985

Eintragsänderung

14.08.1985

Ablauf Schutzfrist

06.05.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 187 vom 14.08.1985

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 32

Inhaber

Rivella Aktiengesellschaft
Neue Industriestrasse 10
4852 Rothrist CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke einschliesslich diätetische Getränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag RIVI

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-339510 gehört zu der Wortmarke «RIVI» von Rivella Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-339510 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-339510 gehört dem Inhaber Rivella Aktiengesellschaft Neue Industriestrasse 10, 4852 Rothrist CH. Rivella Aktiengesellschaft wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke RIVI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke RIVI, eingetragen durch Rivella Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.