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Wortmarke PROMATECT von Etex Building Performance GmbH - ... 2P-337878


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.05.1985



Details zur Marke PROMATECT

Gesuch Nr.

00504/1985

Wortmarke

PROMATECT

Eintrag ins Markenregister

29.04.1985

Hinterlegungs­datum

25.01.1985

Eintragsänderung

29.05.1985

Ablauf Schutzfrist

25.01.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 121 vom 29.05.1985

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 17, 19

Inhaber

Etex Building Performance GmbH
Scheifenkamp 16
40878 Ratingen DE
 

Vertreter

Valfor Rechtsanwälte AG
St. Annagasse 9, Postfach 1162
8021 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Bauteile und Bauplatten sowohl aus Metall als auch nicht aus Metall zur Erstellung und/oder Verkleidung von Decken, Wänden und Böden; schalldämmende und schallabsorbierende Platten, wärmeisolierende Platten; feuerbeständige Platten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PROMATECT

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-337878 gehört zu der Wortmarke «PROMATECT» von Etex Building Performance GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-337878 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. Oktober 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-337878 gehört dem Inhaber Etex Building Performance GmbH Scheifenkamp 16, 40878 Ratingen DE. Etex Building Performance GmbH wird vertreten durch Valfor Rechtsanwälte AG St. Annagasse 9, Postfach 1162, 8021 Zürich CH.


Marke PROMATECT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PROMATECT, eingetragen durch Etex Building Performance GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.