Home  »  Meldung vom 10.11.2022  »  Zweifel Pomy-Chips von Zweifel Chips + Snacks Holding AG

Bildmarke Zweifel Pomy-Chips von Zweifel Chips + Snacks ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.04.1984

Bildmarke 2P-328941

Details zur Marke Zweifel Pomy-Chips ((fig.))

Gesuch Nr.

06396/1983

Bildmarke

Zweifel Pomy-Chips ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.03.1984

Hinterlegungs­datum

03.11.1983

Eintragsänderung

13.04.1984

Ablauf Schutzfrist

03.11.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 88 vom 13.04.1984

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Inhaber

Zweifel Chips + Snacks Holding AG
Zweifelstrasse 5
8957 Spreitenbach CH
 

Vertreter

Meisser & Partners AG
Schulstrasse 1
7302 Landquart CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Gebackene Kartoffelscheibchen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag Zweifel Pomy-Chips ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-328941 gehört zu der Bildmarke «-» von Zweifel Chips + Snacks Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-328941 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. November 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-328941 gehört dem Inhaber Zweifel Chips + Snacks Holding AG Zweifelstrasse 5, 8957 Spreitenbach CH. Zweifel Chips + Snacks Holding AG wird vertreten durch Meisser & Partners AG Schulstrasse 1, 7302 Landquart CH.


Marke Zweifel Pomy-Chips ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zweifel Pomy-Chips ((fig.)), eingetragen durch Zweifel Chips + Snacks Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.