Home  »  Meldung vom 11.10.2023  »  That\'s von Taiyo Yuden Co., Ltd.

Bildmarke That\'s von Taiyo Yuden Co., Ltd. ...


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.09.1983

Bildmarke 2P-324360

Details zur Marke That\'s ((fig.))

Gesuch Nr.

01579/1983

Bildmarke

That\'s ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.07.1983

Hinterlegungs­datum

15.03.1983

Eintragsänderung

03.09.1983

Ablauf Schutzfrist

15.03.2023

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 205 vom 03.09.1983

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

10.10.2023

Inhaber

Taiyo Yuden Co., Ltd.
16-20, Ueno 6-chome, Taito-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

Isler & Pedrazzini AG
Postfach
8027 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Bespielte und unbespielte Audio- und Videokassettenbänder; Magnetbänder für den Gebrauch in Speichereinheiten von Computern.

Zusammenfassung zum Markeneintrag That\'s ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-324360 gehört zu der Bildmarke «-» von Taiyo Yuden Co., Ltd.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-324360 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. Oktober 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-324360 gehört dem Inhaber Taiyo Yuden Co., Ltd. 16-20, Ueno 6-chome, Taito-ku, Tokyo JP. Taiyo Yuden Co., Ltd. wird vertreten durch Isler & Pedrazzini AG Postfach, 8027 Zürich CH.


Marke That\'s ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke That\'s ((fig.)), eingetragen durch Taiyo Yuden Co., Ltd., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.