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Bildmarke K von Verband Schweizerischer Kantonalbanken ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.09.1983

Bildmarke 2P-324321

Details zur Marke K ((fig.))

Gesuch Nr.

01143/1983

Bildmarke

K ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.07.1983

Hinterlegungs­datum

23.02.1983

Eintragsänderung

03.09.1983

Ablauf Schutzfrist

23.02.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 205 vom 03.09.1983

Nizza-Klassifikation Nr.

14, 16

Inhaber

Verband Schweizerischer Kantonalbanken
Wallstrasse 8
4051 Basel CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle in Folien und Barren sowie als Münzen; Bücher, Zeitschriften, Broschüren und andere auf Finanz- und Bankgeschäfte und die Numismatik bezügliche Druckerzeugnisse.



Zusammenfassung zum Markeneintrag K ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-324321 gehört zu der Bildmarke «-» von Verband Schweizerischer Kantonalbanken. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-324321 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. Februar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-324321 gehört dem Inhaber Verband Schweizerischer Kantonalbanken Wallstrasse 8, 4051 Basel CH. Verband Schweizerischer Kantonalbanken wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke K ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke K ((fig.)), eingetragen durch Verband Schweizerischer Kantonalbanken, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.