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Bildmarke RICOTER von RICOTER Erdaufbereitung AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.07.1983

Bildmarke 2P-323395

Details zur Marke RICOTER ((fig.))

Gesuch Nr.

00096/1983

Bildmarke

RICOTER ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.05.1983

Hinterlegungs­datum

07.01.1983

Eintragsänderung

22.07.1983

Ablauf Schutzfrist

07.01.2033

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 168 vom 22.07.1983

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 19, 31

Inhaber

RICOTER Erdaufbereitung AG
Radelfingenstrasse 24-26
3270 Aarberg CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Komposterden für den Garten- und Landschaftsbau sowie für den Erwerbsgartenbau; Rindenkompost als Bodenverbesserer für den Garten- und Landschaftsbau; Rindendekor zum Abdecken und Gestalten von Beeten, Rabatten, Wegen und Anlagen; Baumrindenbeläge für den Sportplatzbau; Düngekalk, Wegkies für Güter- und Waldwege.



Zusammenfassung zum Markeneintrag RICOTER ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-323395 gehört zu der Bildmarke «-» von RICOTER Erdaufbereitung AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-323395 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juli 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-323395 gehört dem Inhaber RICOTER Erdaufbereitung AG Radelfingenstrasse 24-26, 3270 Aarberg CH. Der Inhaber RICOTER Erdaufbereitung AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke RICOTER ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RICOTER ((fig.)), eingetragen durch RICOTER Erdaufbereitung AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.