Home  »  Meldung vom 01.12.2022  »  Marke FLATULEX von Bayer Consumer Care AG

Wortmarke FLATULEX von Bayer Consumer Care AG - ... 2P-322653


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 27.06.1983



Details zur Marke FLATULEX

Gesuch Nr.

06833/1982

Wortmarke

FLATULEX

Eintrag ins Markenregister

28.04.1983

Hinterlegungs­datum

02.12.1982

Eintragsänderung

27.06.1983

Ablauf Schutzfrist

02.12.2032

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 146 vom 27.06.1983

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 3, 5

Inhaber

Bayer Consumer Care AG
Peter Merian Strasse 84
4052 Basel CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische und kosmetische Zwecke, pharmazeutische und kosmetische Präparate, Veterinärprodukte, Drogen für gewerbliche, technische und pharmazeutische Zwecke und Pflaster.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FLATULEX

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-322653 gehört zu der Wortmarke «FLATULEX» von Bayer Consumer Care AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-322653 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. November 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-322653 gehört dem Inhaber Bayer Consumer Care AG Peter Merian Strasse 84, 4052 Basel CH. Bayer Consumer Care AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke FLATULEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FLATULEX, eingetragen durch Bayer Consumer Care AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.