Home  »  Meldung vom 04.08.2023  »  Marke TEMPEST von ATARI INTERACTIVE, INC.

Wortmarke TEMPEST von ATARI INTERACTIVE, INC. - ... 2P-319604


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.01.1983



Details zur Marke TEMPEST

Gesuch Nr.

06108/1981

Wortmarke

TEMPEST

Eintrag ins Markenregister

01.12.1982

Hinterlegungs­datum

18.11.1981

Eintragsänderung

18.01.1983

Ablauf Schutzfrist

18.11.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 14 vom 18.01.1983

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 28

Inhaber

ATARI INTERACTIVE, INC.
286 Madison Avenue
10017 New York, NY US
 

Vertreter

INLEX MEA
Boulevard Georges Favon, RDC 43
1204 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Münzenbetätigte elektronische Unterhaltungsapparate, münzenbetätigte Spielautomaten, Computervorrichtung, Programmkassetten für Computer, elektronische Unterhaltungsapparate mit und ohne Sichtgerät, Spielautomaten, Spiele und Spielzeuge.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TEMPEST

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-319604 gehört zu der Wortmarke «TEMPEST» von ATARI INTERACTIVE, INC.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-319604 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. August 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-319604 gehört dem Inhaber ATARI INTERACTIVE, INC. 286 Madison Avenue, 10017 New York, NY US. ATARI INTERACTIVE, INC. wird vertreten durch INLEX MEA Boulevard Georges Favon, RDC 43, 1204 Genève CH.


Marke TEMPEST mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TEMPEST, eingetragen durch ATARI INTERACTIVE, INC., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.