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Wortmarke TOUCAN von Rivella Aktiengesellschaft - ... 2P-314779


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.06.1982



Details zur Marke TOUCAN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05534/1981

Wortmarke

TOUCAN

Eintrag ins Markenregister

29.03.1982

Hinterlegungs­datum

20.10.1981

Eintragsänderung

02.06.1982

Ablauf Schutzfrist

20.10.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 124 vom 02.06.1982

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Rivella Aktiengesellschaft
Neue Industriestrasse 10
4852 Rothrist CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke, einschliesslich Fruchtsäfte, Fruchtsaftgetränke und alkoholfreie Mischgetränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von alkoholfreien Getränken.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag TOUCAN

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-314779 gehört zu der Wortmarke «TOUCAN» von Rivella Aktiengesellschaft. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-314779 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-314779 gehört dem Inhaber Rivella Aktiengesellschaft Neue Industriestrasse 10, 4852 Rothrist CH. Rivella Aktiengesellschaft wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke TOUCAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke TOUCAN, eingetragen durch Rivella Aktiengesellschaft, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.