Home  »  Meldung vom 27.01.2022  »  CLOVER LEAF von Clover Leaf Seafoods Corp.

Bildmarke CLOVER LEAF von Clover Leaf Seafoods Corp. ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.04.1982

Bildmarke 2P-313658

Details zur Marke CLOVER LEAF ((fig.))

Gesuch Nr.

03640/1981

Bildmarke

CLOVER LEAF ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

11.02.1982

Hinterlegungs­datum

01.07.1981

Eintragsänderung

06.04.1982

Ablauf Schutzfrist

01.07.2021

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 80 vom 06.04.1982

Nizza-Klassifikation Nr.

29

Löschdatum

26.01.2022

Farbanspruch

rot, golden und weiss.

Inhaber

Clover Leaf Seafoods Corp.
c/o Bumble Bee Foods, LLC, 280 10th Avenue
92101 San Diego, California US
 

Vertreter

BUGNION SA
Route de Florissant 10
1206 Genève CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Konservierte Fische und Fischereiprodukte.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CLOVER LEAF ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-313658 gehört zu der Bildmarke «-» von Clover Leaf Seafoods Corp.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-313658 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Januar 2022 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-313658 gehört dem Inhaber Clover Leaf Seafoods Corp. c/o Bumble Bee Foods, LLC, 280 10th Avenue, 92101 San Diego, California US. Clover Leaf Seafoods Corp. wird vertreten durch BUGNION SA Route de Florissant 10, 1206 Genève CH.


Marke CLOVER LEAF ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CLOVER LEAF ((fig.)), eingetragen durch Clover Leaf Seafoods Corp., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.