Home  »  Meldung vom 27.01.2021  »  Marke TURBOMACH von Solar Turbines Incorporated

Wortmarke TURBOMACH von Solar Turbines Incorporated - ... 2P-312843


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.02.1982



Details zur Marke TURBOMACH

Gesuch Nr.

00574/1981

Wortmarke

TURBOMACH

Eintrag ins Markenregister

13.01.1982

Hinterlegungs­datum

02.02.1981

Eintragsänderung

02.02.1982

Ablauf Schutzfrist

02.02.2031

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 26 vom 02.02.1982

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Solar Turbines Incorporated
2200 Pacific Highway
92101 San Diego, California US
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Hans-Peter Rüfli
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Antriebsaggregate, nämlich Gasturbinen in Verbindung mit entweder Stromerzeugungsaggregaten oder Kompressoraggregaten oder Pumpenaggregaten, einschliesslich mechanischen Antriebseinheiten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag TURBOMACH

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-312843 gehört zu der Wortmarke «TURBOMACH» von Solar Turbines Incorporated. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-312843 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Januar 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-312843 gehört dem Inhaber Solar Turbines Incorporated 2200 Pacific Highway, 92101 San Diego, California US. Solar Turbines Incorporated wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Hans-Peter Rüfli Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke TURBOMACH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke TURBOMACH, eingetragen durch Solar Turbines Incorporated, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.