Home  »  Meldung vom 15.04.2020  »  Marke ANDERSUL von Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH

Wortmarke ANDERSUL von Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH - ... 2P-310858


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.10.1981



Details zur Marke ANDERSUL

Gesuch Nr.

05194/1980

Wortmarke

ANDERSUL

Eintrag ins Markenregister

14.09.1981

Hinterlegungs­datum

08.10.1980

Eintragsänderung

22.10.1981

Ablauf Schutzfrist

08.10.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 245 vom 22.10.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 11, 19

Inhaber

Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH
Splügenstrasse 7, Postfach
9008 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für bautechnische Zwecke, insbesondere Erzeugnisse für die Erhaltung und Sanierung von Mauerwerk und Baudenkmälern; Anlageteile und Baumaterialien für die Erhaltung und Sanierung von Mauerwerk und Baudenkmälern; Entfeuchtungseinrichtungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ANDERSUL

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-310858 gehört zu der Wortmarke «ANDERSUL» von Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-310858 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. April 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-310858 gehört dem Inhaber Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH Splügenstrasse 7, Postfach, 9008 St. Gallen CH. Der Inhaber Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ANDERSUL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ANDERSUL, eingetragen durch Anderegg Mauerentfeuchtung GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.