Home  »  Meldung vom 10.06.2020  »  Marke BAUHANDBUCH von Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB)

Wortmarke BAUHANDBUCH von Schweizerische Zentralstelle für ... 2P-310638


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 09.10.1981



Details zur Marke BAUHANDBUCH

Gesuch Nr.

06001/1980

Wortmarke

BAUHANDBUCH

Eintrag ins Markenregister

28.08.1981

Hinterlegungs­datum

24.11.1980

Eintragsänderung

09.10.1981

Ablauf Schutzfrist

24.11.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 234 vom 09.10.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Inhaber

Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB)
Steinstrasse 21
8036 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Periodisch oder unregelmässig erscheinendes Werk für Planungs- und Baufachleute.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAUHANDBUCH

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-310638 gehört zu der Wortmarke «BAUHANDBUCH» von Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB). Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-310638 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juni 2020 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-310638 gehört dem Inhaber Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) Steinstrasse 21, 8036 Zürich CH. Der Inhaber Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB) hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BAUHANDBUCH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAUHANDBUCH, eingetragen durch Schweizerische Zentralstelle für Baurationalisierung (CRB), basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.