Home  »  Meldung vom 31.01.2023  »  Marke DELIRIUM von MGI Luxury Group GmbH

Wortmarke DELIRIUM von MGI Luxury Group GmbH - ... 2P-309181


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.06.1981



Details zur Marke DELIRIUM

Gesuch Nr.

05715/1980

Wortmarke

DELIRIUM

Eintrag ins Markenregister

12.05.1981

Hinterlegungs­datum

07.11.1980

Eintragsänderung

22.06.1981

Ablauf Schutzfrist

07.11.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 140 vom 22.06.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

MGI Luxury Group GmbH
Bahnhofplatz 2B
2502 Biel/bienne CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie Gegenstände daraus und plattierte Gegenstände (ausgenommen Messerschmiedewaren, Gabeln, Löffel); Schmucksachen, Edelsteine; Uhren und andere Zeitmessinstrumente.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag DELIRIUM

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-309181 gehört zu der Wortmarke «DELIRIUM» von MGI Luxury Group GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-309181 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Januar 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-309181 gehört dem Inhaber MGI Luxury Group GmbH Bahnhofplatz 2B, 2502 Biel/bienne CH. MGI Luxury Group GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke DELIRIUM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DELIRIUM, eingetragen durch MGI Luxury Group GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.