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Bildmarke CANONET von Canon Kabushiki Kaisha ...


Land des Markeninhabers: Japan  JP (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.05.1981

Bildmarke 2P-308803

Details zur Marke CANONET ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05159/1980

Bildmarke

CANONET ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.04.1981

Hinterlegungs­datum

10.10.1980

Eintragsänderung

19.05.1981

Ablauf Schutzfrist

10.10.2020

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 113 vom 19.05.1981

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

05.05.2021

Inhaber

Canon Kabushiki Kaisha
30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku
Tokyo JP
 

Vertreter

BOVARD AG
Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16
3000 Bern 25 CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Fotografische Apparate und Zubehör.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CANONET ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-308803 gehört zu der Bildmarke «-» von Canon Kabushiki Kaisha. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-308803 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Mai 2021 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-308803 gehört dem Inhaber Canon Kabushiki Kaisha 30-2, Shimomaruko 3-chome, Ohta-ku, Tokyo JP. Canon Kabushiki Kaisha wird vertreten durch BOVARD AG Patent- und Markenanwälte, Optingenstrasse 16, 3000 Bern 25 CH.


Marke CANONET ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CANONET ((fig.)), eingetragen durch Canon Kabushiki Kaisha, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.