Home  »  Meldung vom 20.11.2019  »  Marke HOSPIPHARM von Lysoform Pharma GmbH & Co. Verwaltungs KG

Wortmarke HOSPIPHARM von Lysoform Pharma GmbH & Co. ... 2P-304253


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.07.1980



Details zur Marke HOSPIPHARM

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00505/1980

Wortmarke

HOSPIPHARM

Eintrag ins Markenregister

21.05.1980

Hinterlegungs­datum

25.01.1980

Eintragsänderung

07.07.1980

Ablauf Schutzfrist

25.01.2030

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 156 vom 07.07.1980

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Lysoform Pharma GmbH & Co. Verwaltungs KG
Kaiser-Wilhelm-Strasse 133
12247 Berlin DE

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Chemische Erzeugnisse für Heilzwecke und Gesundheitspflege, Desinfektionsmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag HOSPIPHARM

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-304253 gehört zu der Wortmarke «HOSPIPHARM» von Lysoform Pharma GmbH & Co. Verwaltungs KG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-304253 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-304253 gehört dem Inhaber Lysoform Pharma GmbH & Co. Verwaltungs KG Kaiser-Wilhelm-Strasse 133, 12247 Berlin DE. Der Inhaber Lysoform Pharma GmbH & Co. Verwaltungs KG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke HOSPIPHARM mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HOSPIPHARM, eingetragen durch Lysoform Pharma GmbH & Co. Verwaltungs KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.