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Bildmarke BRINK\'S von Brink's Network, Incorporated ...


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 03.07.1980

Bildmarke 2P-304136

Details zur Marke BRINK\'S ((fig.))

Gesuch Nr.

06107/1979

Bildmarke

BRINK\'S ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.05.1980

Hinterlegungs­datum

28.11.1979

Eintragsänderung

03.07.1980

Ablauf Schutzfrist

28.11.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 153 vom 03.07.1980

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 9, 20, 21, 22

Inhaber

Brink's Network, Incorporated
1801 Bayberry Court
23226 Richmond, Virginia US
 

Vertreter

BOVARD AG
Optingenstrasse 16
3013 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Vorrichtungen zum Aufbewahren und Transportieren von Geld und Wertsachen, nämlich Safes, Kassetten, Stahlbehälter, Säcke und dergleichen; Geldzähler.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BRINK\'S ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-304136 gehört zu der Bildmarke «-» von Brink's Network, Incorporated. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-304136 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 13. April 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-304136 gehört dem Inhaber Brink's Network, Incorporated 1801 Bayberry Court, 23226 Richmond, Virginia US. Brink's Network, Incorporated wird vertreten durch BOVARD AG Optingenstrasse 16, 3013 Bern CH.


Marke BRINK\'S ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BRINK\'S ((fig.)), eingetragen durch Brink's Network, Incorporated, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.