Home  »  Meldung vom 07.08.2019  »  Marke PROBIOS von Chr. Hansen A/S

Wortmarke PROBIOS von Chr. Hansen A/S - Markeneintrag Nr. 2P-301525


Land des Markeninhabers: Dänemark  DK (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 18.01.1980



Details zur Marke PROBIOS

Gesuch Nr.

04027/1979

Wortmarke

PROBIOS

Eintrag ins Markenregister

10.12.1979

Hinterlegungs­datum

06.08.1979

Eintragsänderung

18.01.1980

Ablauf Schutzfrist

06.08.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 14 vom 18.01.1980

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 31

Inhaber

Chr. Hansen A/S
10-12 Boge Alle
2970 Horsholm DK
 

Vertreter

Dr. Lusuardi AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Landwirtschaftliche Samen und Körner sowie landwirtschaftliches Gemüse; natürliche landwirtschaftliche Produkte, einschliesslich lebende Mikrobenkulturen; Futtermittelzusätze, einschliesslich lebende Mikrobenkulturen für Vieh und Geflügel; medizinische, pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Insektizide und Desinfektionsmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PROBIOS

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-301525 gehört zu der Wortmarke «PROBIOS» von Chr. Hansen A/S. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-301525 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. August 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-301525 gehört dem Inhaber Chr. Hansen A/S 10-12 Boge Alle, 2970 Horsholm DK. Chr. Hansen A/S wird vertreten durch Dr. Lusuardi AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke PROBIOS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PROBIOS, eingetragen durch Chr. Hansen A/S, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.