Home  »  Meldung vom 17.07.2019  »  NEOFLEX von Hans Denzler & Co. AG

Bildmarke NEOFLEX von Hans Denzler & Co. AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.05.1979

Bildmarke 2P-298322

Details zur Marke NEOFLEX ((fig.))

Gesuch Nr.

06233/1978

Bildmarke

NEOFLEX ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

17.04.1979

Hinterlegungs­datum

21.12.1978

Eintragsänderung

21.05.1979

Ablauf Schutzfrist

21.12.2018

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 117 vom 21.05.1979

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 11, 17

Löschdatum

16.07.2019

Farbanspruch

rot und weiss.

Inhaber

Hans Denzler & Co. AG
Pfeffingerstrasse 21
4153 Reinach BL CH
 

Vertreter

GACHNANG AG,Patentanwälte
Badstrasse 5, Postfach
8501 Frauenfeld CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Schläuche für Kalt- und Warmwasseranschlüsse von Armaturen und Apparaten. Schlauchseele aus alterungs- und lebensmittelbeständigem EPDM mit rostbeständiger Stahldrahtummantelung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag NEOFLEX ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-298322 gehört zu der Bildmarke «-» von Hans Denzler & Co. AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-298322 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juli 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-298322 gehört dem Inhaber Hans Denzler & Co. AG Pfeffingerstrasse 21, 4153 Reinach BL CH. Hans Denzler & Co. AG wird vertreten durch GACHNANG AG,Patentanwälte Badstrasse 5, Postfach, 8501 Frauenfeld CH.


Marke NEOFLEX ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke NEOFLEX ((fig.)), eingetragen durch Hans Denzler & Co. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.