Home  »  Meldung vom 16.01.2018  »  Marke FÜRST VON METTERNICH von Henkell & Co. Sektkellerei KG

Wortmarke FÜRST VON METTERNICH von Henkell & Co. ... 2P-289618


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.10.1977



Details zur Marke FÜRST VON METTERNICH

Gesuch Nr.

02908/1977

Wortmarke

FÜRST VON METTERNICH

Eintrag ins Markenregister

01.09.1977

Hinterlegungs­datum

13.06.1977

Eintragsänderung

08.10.1977

Ablauf Schutzfrist

13.06.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 236 vom 08.10.1977

Nizza-Klassifikation Nr.

33

Löschdatum

15.01.2018

Inhaber

Henkell & Co. Sektkellerei KG
Biebricher Allee 142
65187 Wiesbaden DE
 

Vertreter

Rottmann, Zimmermann + Partner AG
Gartenstrasse 28 A
5400 Baden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 33

Schaumweine und Weine.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FÜRST VON METTERNICH

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-289618 gehört zu der Wortmarke «FÜRST VON METTERNICH» von Henkell & Co. Sektkellerei KG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-289618 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Januar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-289618 gehört dem Inhaber Henkell & Co. Sektkellerei KG Biebricher Allee 142, 65187 Wiesbaden DE. Henkell & Co. Sektkellerei KG wird vertreten durch Rottmann, Zimmermann + Partner AG Gartenstrasse 28 A, 5400 Baden CH.


Marke FÜRST VON METTERNICH mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FÜRST VON METTERNICH, eingetragen durch Henkell & Co. Sektkellerei KG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.