Home  »  Meldung vom 12.10.2015  »  Marke CAROTRIN von Amino AG, Fabrikation pharmazeutischer und chemischer Produkte

Wortmarke CAROTRIN von Amino AG, Fabrikation ... 2P-277489


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 23.08.1975



Details zur Marke CAROTRIN

Gesuch Nr.

02888/1975

Wortmarke

CAROTRIN

Eintrag ins Markenregister

22.07.1975

Hinterlegungs­datum

08.03.1975

Eintragsänderung

23.08.1975

Ablauf Schutzfrist

08.03.2015

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 196 vom 23.08.1975

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

12.10.2015

Inhaber

Amino AG, Fabrikation pharmazeutischer und chemischer Produkte
Althofstrasse 12
5432 Neuenhof CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische Spezialität.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CAROTRIN

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-277489 gehört zu der Wortmarke «CAROTRIN» von Amino AG, Fabrikation pharmazeutischer und chemischer Produkte. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-277489 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Oktober 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-277489 gehört dem Inhaber Amino AG, Fabrikation pharmazeutischer und chemischer Produkte Althofstrasse 12, 5432 Neuenhof CH. Der Inhaber Amino AG, Fabrikation pharmazeutischer und chemischer Produkte hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke CAROTRIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CAROTRIN, eingetragen durch Amino AG, Fabrikation pharmazeutischer und chemischer Produkte, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.