Home  »  Meldung vom 18.05.2015  »  Marke CARMEN von Salton Europe Limited

Wortmarke CARMEN von Salton Europe Limited - Markeneintrag ... 2P-273852


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 15.01.1975



Details zur Marke CARMEN

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

05129/1974

Wortmarke

CARMEN

Eintrag ins Markenregister

28.11.1974

Hinterlegungs­datum

11.10.1974

Eintragsänderung

15.01.1975

Ablauf Schutzfrist

11.10.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 11 vom 15.01.1975

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8, 9, 10, 11, 21, 26

Löschdatum

18.05.2015

Inhaber

Salton Europe Limited
Failsworth
Manchester M35 0HS GB
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Elektrische und nichtelektrische Apparate und Geräte für die Haar- und Schönheitspflege sowie deren Zubehörteile; Perücken und Haarteile.

Zusammenfassung zum Markeneintrag CARMEN

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-273852 gehört zu der Wortmarke «CARMEN» von Salton Europe Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-273852 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. Mai 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-273852 gehört dem Inhaber Salton Europe Limited Failsworth, Manchester M35 0HS GB. Salton Europe Limited wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke CARMEN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke CARMEN, eingetragen durch Salton Europe Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.