Home  »  Meldung vom 12.01.2015  »  Marke WÜMMETGELTLI von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG

Wortmarke WÜMMETGELTLI von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG ... 2P-271341


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 21.08.1974



Details zur Marke WÜMMETGELTLI

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

02755/1974

Wortmarke

WÜMMETGELTLI

Eintrag ins Markenregister

16.07.1974

Hinterlegungs­datum

05.06.1974

Eintragsänderung

21.08.1974

Ablauf Schutzfrist

05.06.2014

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 194 vom 21.08.1974

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

12.01.2015

Inhaber

Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG
Dickistrasse 1
8215 Hallau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Mit Trauben hergestellte Getränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag WÜMMETGELTLI

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-271341 gehört zu der Wortmarke «WÜMMETGELTLI» von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-271341 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Januar 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-271341 gehört dem Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG Dickistrasse 1, 8215 Hallau CH. Der Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke WÜMMETGELTLI mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke WÜMMETGELTLI, eingetragen durch Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.