Home  »  Meldung vom 17.03.2014  »  Marke SYNANDRULIN von Pfizer Inc.

Wortmarke SYNANDRULIN von Pfizer Inc. - Markeneintrag Nr. 2P-266425


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 31.10.1973



Details zur Marke SYNANDRULIN

Gesuch Nr.

04230/1973

Wortmarke

SYNANDRULIN

Eintrag ins Markenregister

17.09.1973

Hinterlegungs­datum

15.08.1973

Eintragsänderung

31.10.1973

Ablauf Schutzfrist

15.08.2013

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 255 vom 31.10.1973

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Löschdatum

17.03.2014

Inhaber

Pfizer Inc.
235 East 42nd Street
10017 New York (NY) US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Arzneimittel, einschliesslich pharmazeutischer, chemisch-pharmazeutischer und hygienischer Präparate; pharmazeutische Drogen; diätetische Nährmittel; Desinfektionsmittel; Vertilgungsmittel für Pflanzen und Tiere; medizinisches Hormonpräparat.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SYNANDRULIN

Markeneintragung: Die Markennummer 2P-266425 gehört zu der Wortmarke «SYNANDRULIN» von Pfizer Inc.. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 2P-266425 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. März 2014 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 2P-266425 gehört dem Inhaber Pfizer Inc. 235 East 42nd Street, 10017 New York (NY) US. Pfizer Inc. wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke SYNANDRULIN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SYNANDRULIN, eingetragen durch Pfizer Inc., basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.