Home  »  Meldung vom 07.11.2018  »  COLLATOR von Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky AG

Bildmarke COLLATOR von Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Thurgau  TG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 05.09.1979

Bildmarke 299999

Details zur Marke COLLATOR ((fig.))

Gesuch Nr.

02380/1979

Bildmarke

COLLATOR ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.08.1979

Hinterlegungs­datum

29.04.1979

Eintragsänderung

05.09.1979

Ablauf Schutzfrist

29.04.2029

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 207 vom 05.09.1979

Nizza-Klassifikation Nr.

5, 29, 30, 31

Inhaber

Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky AG
8554 Müllheim-Wigoltingen CH
 

Vertreter

Hepp Wenger Ryffel AG
Friedtalweg 5
9500 Wil CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Getreideprodukte, Backwaren, Teigwaren, Mehle, Kindermehle, Getreide und Mehle enthaltende Ernährungs-, Futter- und Diätmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag COLLATOR ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 299999 gehört zu der Bildmarke «-» von Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 299999 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 299999 gehört dem Inhaber Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky AG 8554 Müllheim-Wigoltingen CH. Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky AG wird vertreten durch Hepp Wenger Ryffel AG Friedtalweg 5, 9500 Wil CH.


Marke COLLATOR ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke COLLATOR ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische,Schälmühle E. Zwicky AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.