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Wortmarke SENSORMATIC von Tyco Fire & Security GmbH - ... 295215


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke SENSORMATIC

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

03070/1978

Wortmarke

SENSORMATIC

Eintrag ins Markenregister

28.08.1978

Hinterlegungs­datum

29.06.1978

Ablauf Schutzfrist

29.06.2028

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Inhaber

Tyco Fire & Security GmbH
Victor von Bruns-Strasse 21
8212 Neuhausen am Rheinfall CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Photographische, Film-, optische, elektronische und nichtelektronische Kontroll- und Überwachungsapparate und -instrumente, insbesondere zum Schutz gegen Ladendiebstahl, Diebstahl, zur Lagerbestandsaufnahme und zur Kennwertermittlung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SENSORMATIC

Markeneintragung: Die Markennummer 295215 gehört zu der Wortmarke «SENSORMATIC» von Tyco Fire & Security GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 295215 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 295215 gehört dem Inhaber Tyco Fire & Security GmbH Victor von Bruns-Strasse 21, 8212 Neuhausen am Rheinfall CH. Tyco Fire & Security GmbH wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke SENSORMATIC mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SENSORMATIC, eingetragen durch Tyco Fire & Security GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.