Home  »  Meldung vom 16.06.2008  »  DANNEMANN von Dannemann AG

Bildmarke DANNEMANN von Dannemann AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.01.1978

Bildmarke 290929

Details zur Marke DANNEMANN ((fig.))

Gesuch Nr.

05006/1977

Bildmarke

DANNEMANN ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.12.1977

Hinterlegungs­datum

20.10.1977

Eintragsänderung

06.01.1978

Ablauf Schutzfrist

20.10.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 4 vom 06.01.1978

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

26.05.2008

Inhaber

Dannemann AG
Hauptstrasse 55
5736 Burg CH
 

Vertreter

Meisser & Partners
Bahnhofstrasse 8
7250 Klosters CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Bier, Ale und Porter; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; Weine, Spirituosen und Liköre.

Zusammenfassung zum Markeneintrag DANNEMANN ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 290929 gehört zu der Bildmarke «-» von Dannemann AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 290929 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juni 2008 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 290929 gehört dem Inhaber Dannemann AG Hauptstrasse 55, 5736 Burg CH. Dannemann AG wird vertreten durch Meisser & Partners Bahnhofstrasse 8, 7250 Klosters CH.


Marke DANNEMANN ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DANNEMANN ((fig.)), eingetragen durch Dannemann AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.