Home  »  Meldung vom 29.10.2007  »  Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung von Ringier AG

Bildmarke Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 29.09.1977

Bildmarke 289531

Details zur Marke Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung ((fig.))

Gesuch Nr.

01084/1977

Bildmarke

Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

22.08.1977

Hinterlegungs­datum

04.03.1977

Eintragsänderung

29.09.1977

Ablauf Schutzfrist

04.03.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 228 vom 29.09.1977

Nizza-Klassifikation Nr.

16

Löschdatum

08.10.2007

Inhaber

Ringier AG
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Vorderberg 11
8044 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Zeitungen und Zeitschriften schweizerischer Herkunft.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 289531 gehört zu der Bildmarke «-» von Ringier AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 289531 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 29. Oktober 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 289531 gehört dem Inhaber Ringier AG Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen CH. Ringier AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG,Patent- und Markenanwälte VSP Vorderberg 11, 8044 Zürich CH.


Marke Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Schweizerische Allgemeine Volks-Zeitung ((fig.)), eingetragen durch Ringier AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.