Home  »  Meldung vom 17.09.2007  »  Marke GABIOTAN von F. Hoffmann-La Roche AG

Wortmarke GABIOTAN von F. Hoffmann-La Roche AG - ... 286554


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.03.1977



Details zur Marke GABIOTAN

Gesuch Nr.

00285/1977

Wortmarke

GABIOTAN

Eintrag ins Markenregister

08.02.1977

Hinterlegungs­datum

24.01.1977

Eintragsänderung

03.03.1977

Ablauf Schutzfrist

24.01.2007

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 52 vom 03.03.1977

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 3, 5

Löschdatum

27.08.2007

Inhaber

F. Hoffmann-La Roche AG
4002 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Arzneimittel, chemische Produkte für medizinische, hygienische und wissenschaftliche Zwecke, pharmazeutische Präparate und Drogen, Pflaster, Verbandstoffe, Konservierungsmittel für Lebensmittel, Tier- und Pflanzenvertilgungsmittel, Desinfektionsmittel, kosmetische Präparate, ätherische Oele, Seifen, diätetische Nährmittel.



Zusammenfassung zum Markeneintrag GABIOTAN

Markeneintragung: Die Markennummer 286554 gehört zu der Wortmarke «GABIOTAN» von F. Hoffmann-La Roche AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 286554 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. September 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 286554 gehört dem Inhaber F. Hoffmann-La Roche AG 4002 Basel CH. Der Inhaber F. Hoffmann-La Roche AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GABIOTAN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GABIOTAN, eingetragen durch F. Hoffmann-La Roche AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.