Home  »  Meldung vom 16.07.2007  »  GALLAHER SILK von Gallaher Limited

Bildmarke GALLAHER SILK von Gallaher Limited ...


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.01.1977

Bildmarke 286049

Details zur Marke GALLAHER SILK ((fig.))

Gesuch Nr.

05732/1975

Bildmarke

GALLAHER SILK ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

03.01.1977

Hinterlegungs­datum

24.11.1976

Eintragsänderung

24.01.1977

Ablauf Schutzfrist

24.11.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 19 vom 24.01.1977

Nizza-Klassifikation Nr.

34

Löschdatum

25.06.2007

Inhaber

Gallaher Limited
Members Hill, Brooklands Road
Weybridge/surrey GB
 

Vertreter

Dres. H.R. + L. Bener,Advokatur + Notariat

7000 Chur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 34

Rohtabak und mit Filter ausgerüstete Tabakfabrikate; Raucherwaren und -artikel mit und ohne Tabak (ausgeschlossen solche für medizinische und Behandlungszwecke) sowie Streichhölzer.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GALLAHER SILK ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 286049 gehört zu der Bildmarke «-» von Gallaher Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 286049 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 16. Juli 2007 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 286049 gehört dem Inhaber Gallaher Limited Members Hill, Brooklands Road, Weybridge/surrey GB. Gallaher Limited wird vertreten durch Dres. H.R. + L. Bener,Advokatur + Notariat 7000 Chur CH.


Marke GALLAHER SILK ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GALLAHER SILK ((fig.)), eingetragen durch Gallaher Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.