Home  »  Meldung vom 12.02.2016  »  GRAISSOMAT von Ernst Hausammann & Co. AG,Schmierapparate und Kompressoren

Bildmarke GRAISSOMAT von Ernst Hausammann & Co. ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 22.06.1976

Bildmarke 282260

Details zur Marke GRAISSOMAT ((fig.))

Gesuch Nr.

01863/1976

Bildmarke

GRAISSOMAT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

04.05.1976

Hinterlegungs­datum

09.02.1976

Eintragsänderung

22.06.1976

Ablauf Schutzfrist

09.02.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 143 vom 22.06.1976

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 8

Inhaber

Ernst Hausammann & Co. AG,Schmierapparate und Kompressoren
Uetlibergstrasse 15
8045 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Fettpressen, Abfüllapparate für Fettpressen, Oelpumpen, Zentralschmierungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GRAISSOMAT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 282260 gehört zu der Bildmarke «-» von Ernst Hausammann & Co. AG,Schmierapparate und Kompressoren. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 282260 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 282260 gehört dem Inhaber Ernst Hausammann & Co. AG,Schmierapparate und Kompressoren Uetlibergstrasse 15, 8045 Zürich CH. Der Inhaber Ernst Hausammann & Co. AG,Schmierapparate und Kompressoren hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GRAISSOMAT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRAISSOMAT ((fig.)), eingetragen durch Ernst Hausammann & Co. AG,Schmierapparate und Kompressoren, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.