Home  »  Meldung vom 04.12.2006  »  Marke PERLATEX von Perlen Converting AG

Wortmarke PERLATEX von Perlen Converting AG - Markeneintrag ... 282161


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.06.1976



Details zur Marke PERLATEX

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01772/1976

Wortmarke

PERLATEX

Eintrag ins Markenregister

29.04.1976

Hinterlegungs­datum

02.04.1976

Eintragsänderung

17.06.1976

Ablauf Schutzfrist

02.04.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 139 vom 17.06.1976

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 16, 17

Löschdatum

13.11.2006

Inhaber

Perlen Converting AG
6035 Perlen CH
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Hottingerstrasse 14
8024 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Ein- oder beidseitig mit Kunststoff beschichtete Papiere, Kartons, Metall- und Kunststoffolien.

Zusammenfassung zum Markeneintrag PERLATEX

Markeneintragung: Die Markennummer 282161 gehört zu der Wortmarke «PERLATEX» von Perlen Converting AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 282161 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 04. Dezember 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 282161 gehört dem Inhaber Perlen Converting AG 6035 Perlen CH. Perlen Converting AG wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Hottingerstrasse 14, 8024 Zürich CH.


Marke PERLATEX mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke PERLATEX, eingetragen durch Perlen Converting AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.