Home  »  Meldung vom 09.10.2006  »  Marke VITAX DEPOMAT von Landert-Motoren AG

Wortmarke VITAX DEPOMAT von Landert-Motoren AG - ... 281022


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.03.1976



Details zur Marke VITAX DEPOMAT

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

00186/1976

Wortmarke

VITAX DEPOMAT

Eintrag ins Markenregister

25.02.1976

Hinterlegungs­datum

11.02.1976

Eintragsänderung

30.03.1976

Ablauf Schutzfrist

11.02.2006

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 75 vom 30.03.1976

Nizza-Klassifikation Nr.

7, 12

Löschdatum

18.09.2006

Inhaber

Landert-Motoren AG
Unterweg 14
8180 Bülach CH
 

Vertreter

Wild Schnyder AG
Forchstrasse 30, P.O. Box 1077
8032 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Fahrbare Turmstapler sowie Stapler aller Art.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VITAX DEPOMAT

Markeneintragung: Die Markennummer 281022 gehört zu der Wortmarke «VITAX DEPOMAT» von Landert-Motoren AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 281022 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 281022 gehört dem Inhaber Landert-Motoren AG Unterweg 14, 8180 Bülach CH. Landert-Motoren AG wird vertreten durch Wild Schnyder AG Forchstrasse 30, P.O. Box 1077, 8032 Zürich CH.


Marke VITAX DEPOMAT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VITAX DEPOMAT, eingetragen durch Landert-Motoren AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.